Definition: Künstliche Befruchtung
Wer hat Anspruch auf eine künstliche Befruchtung?
Grundsätzlich hat in Deutschland jeder das Recht auf eine künstliche Befruchtung, Familienstand, sexuelle Orientierung oder andere persönliche Umstände sind dabei gleichgültig. Die einzige Voraussetzung bei Alleinstehende, die eine künstliche Befruchtung möchten, ist die Festlegung einer Garantieperson. Diese Person übernimmt im Falle von Krankheit oder Tod der Mutter die Betreuung und finanziellen Kosten für das Kind. Vor der Behandlung ist eine psychologische Beratung zu empfehlen, da so die Familienplanung vorab besprochen und sich auf den Weg ins Muttersein richtig vorbereitet werden.
Ablauf einer künstlichen Befruchtung
Je nach gewählter Methode kann der Ablauf einer künstlichen Befruchtung variieren, doch die meistgenutzten Verfahren sind die Intro-Fertilisation (IVF), die Intrauterine Insemination (IUI), und die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI).
Vor dem Prozess untergeht die Frau einer Hormonbehandlung, zur Erfolgserhöhung einer künstlichen Befruchtung. Hierbei wird der Eisprung vor dem Verfahren durch eine Ovulationsspritze initiiert, damit das Wachstum der Follikel (Eibläschen) stimuliert wird und dadurch mehr reife Eibläschen verfügbar sind. Die Frau kann die Hormone durch Selbstinjektion zu einem ärztlich festgelegten Zeitpunkt unter die Haut verabreichen oder dies dem Partner überlassen. Selbstverständlich ist es auch möglich, diese Aufgabe den Arzt übernehmen zu lassen, da der Prozess jedoch oft zwei Wochen lang ist, müsste die Frau täglich in die Arztpraxis.
Die IVF-Behandlung beginnt nach der Hormonbehandlung, dabei wird die Frau in leichter Narkose gelegt. Der Grund dafür ist, dass die reifen Eizellen der Frau aus dem Eierstock entnommen und in ein Reagenzglas zusammen mit den Spermien des Partners vermischt werden. Die befruchteten Eizellen werden dann einige Tage im Labor kultiviert, bis sich Embryonen entwickeln. Diese werden in der Regel ohne Narkose in die Gebärmutter der Frau eingesetzt. Da der Vorgang der IVF recht komplex ist, werden meist zwei bis drei Embryonen übertragen, um die Chance zu erhöhen.
Bei der IUI-Behandlung wird das Sperma des Mannes, mithilfe einer Spritze oder über einen weichen Katheter, bis in die Gebärmutter der fruchtbaren Frau eingeführt. Dieses Verfahren wird häufig genutzt, wenn der Mann zu wenige oder nicht genügend bewegliche Spermien hat. Dieser Prozess gilt trotz vorheriger Hormonbehandlung als eine der weniger belastenden Praktiken für die Frau.
Zuletzt haben wir die ICSI-Behandlung, die eine spezifische Art der IVF ist. Sie wird überwiegend genutzt, wenn die Qualität der Spermien zu gering ist, um eine natürliche Befruchtung der Eizelle zu ermöglichen oder wenn durch die IVF-Behandlung keine Befruchtung erreicht werden konnte. Nach der Hormonbehandlung wird der Frau die Eizelle entnommen und eine einzelne Samenzelle direkt darin injiziert.
Für lesbische Paare, alleinstehende Frauen oder bei männlicher Unfruchtbarkeit wird die heterologe Insemination (auch donogene Insemination genannt) für eine künstliche Befruchtung genutzt. Das Wort „heterolog“ bedeutet „verschiedenartig“, wobei „homolog“ für „gleichartig“ steht. Bei diesem Prozess werden die Samen eines fremden Spenders in die Gebärmutter der fruchtbaren Frau übertragen.
In Deutschland gibt es eine halboffene Samenspende, wodurch das Paar den Samenspender nicht auswählen darf, da dies vom Ärztepersonal basierend auf den perfekten Samenspender für die jeweilige Situation des Paares oder der Frau gewählt wird. Halboffen bedeutet, dass das Kind nach Vollendung des 16. Lebensjahres einen Anspruch darauf hat, die Identität des Spenders zu erfahren. Der Spender selbst bekommt keine Auskunft zu den Patienten und den Kindern, die durch seine Samenspende entstanden sind.
Aufgrund der Einführung von mehreren Embryonen ist es möglich, dass die Frau Zwillinge oder sogar Drillinge bekommen kann, diese Wahrscheinlichkeit hält sich jedoch bei etwa einem Prozent. In Deutschland ist es außerdem verboten, das Geschlecht mittels künstlicher Befruchtung zu beeinflussen.
Kosten einer künstlichen Befruchtung
In Deutschland haben ausschließlich verheiratete Paare einen Anspruch auf eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse für die künstliche Befruchtung. Jedoch gibt es einige Voraussetzungen, wie die gesetzlich festgelegte Altersgrenze und ein ärztliches Attest für eine gute Erfolgsaussicht. Bei Frauen liegt die Altersgrenze zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 40. Lebensjahr. Bei Männern ist die Spanne etwas größer, zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 50. Lebensjahr.
Leider haben gleichgeschlechtliche Paare und Alleinstehende keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme für Kinderwunschbehandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Voraussetzung bezüglich des Alters und des Geschlechts glücklicherweise nicht so strikt. Die Voraussetzungen für Versicherte kann man in gesetzlich und privat Versicherte unterteilen.
Gesetzlich Versicherte:
· Muss gesetzlich miteinander verheiratet sein
· Frau ist älter als 25 und jünger als 40 Jahre
· Mann ist älter als 25 und jünger als 50 Jahre
· Unfruchtbarkeit muss ärztlich festgestellt worden sein
· Attest für Erfolgsaussicht der Kinderwunschbehandlung muss vorhanden sein
· Ausschließliche Verwendung von Ei- und Samenzellen dieses Paares
· Medizinische und psychosoziale Beratung muss vor der Behandlung stattgefunden haben
Privat Versicherte:
· Fortpflanzungsunfähigkeit in Form einer Krankheit muss bestehen
· Meist komplette Kostenübernahme der PKV des Verursachers der Kinderlosigkeit
· Generell ist der Familienstand, Alter & Versuchsanzahl unwichtig für die Behandlung
· Bei Erfolgswahrscheinlichkeit unter 15 % hat die PKV keine Verpflichtungen
Die Anzahl der erlaubten, erstattungsfähigen Versuche für die künstliche Befruchtung ist hingegen festgelegt. Bei Überschreitung der Anzahl müssen die Paare die vollen Kosten selbst übernehmen.
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Art der künstlichen Befruchtung |
Anzahl der erlaubten Versuche |
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In-Vitro-Fertilisation (IVF) |
3 |
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Insemination ohne Stimulation (IUI) |
8 |
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Insemination mit Stimulation (IUI) |
3 |
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Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) |
3 |
Wenn alle Anforderungen der GKV erfüllt sind, werden 50 % der Kosten übernommen. Diese Kosten können sich je nach Art der künstlichen Befruchtung, Medikamente und Narkose variieren. Diese Kosten müssen für jeden einzelnen Versuch gezahlt werden.
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Art der künstlichen Befruchtung |
Kosten (Richtlinien) ohne Zuschuss der GKV |
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In-Vitro-Fertilisation |
ca. 4.900 € |
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Insemination ohne Stimulation |
ca. 250 € |
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Insemination mit Stimulation |
ca. 1.000 € |
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Intrazytoplasmatische Spermieninjektion |
ca. 5.200 € |
Die Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für die künstliche Befruchtung, wenn eine frühe Sterilisation beim Mann durchgeführt wurde.
Das Bundes-Länder-Förderprogramm
Wie man bei den obigen Punkten sehen kann, gibt es in der GKV keinen Anspruch auf künstliche Befruchtung für Singles, gleichgeschlechtliche Paare, unverheiratete Paare und Ehegatten, die infertil, also zeugungsunfähig sind. Das ist jedoch kein Grund, die Hoffnung zu verlieren, denn abgesehen von den privaten Krankenkassen, die fortpflanzungsunfähige Frauen unterstützen, gibt es auch eine staatliche Förderung über das Bundes-Länder-Förderprogramm, die auch unverheiratete Paare mit einschließen.
Momentan gibt es eine Kooperation mit zwölf Bundesländern für das Förderprogramm:
·
Bayern ·
Berlin ·
Bremen ·
Hessen ·
Mecklenburg-Vorpommern ·
Niedersachsen ·
Nordrhein-Westfalen ·
Rheinland-Pfalz ·
Saarland ·
Sachsen ·
Sachsen-Anhalt ·
Thüringen
Bis zu 50 % für den ersten bis dritten Versuch wird vom jeweiligen Bundesland gefördert, wobei sich beim vierten Versuch der Selbstbehalt der Ehepaare auf bis zu 50 % reduziert. Bei unverheirateten Paaren handelt es sich um bis zu 25 % und beim vierten Versuch um bis zu 25 % weniger. Diese Daten können je nach Bundesland variieren.
Mithilfe des Förder-Checks vom Bundesministerium, kann man herausfinden, ob für dich eine zusätzliche finanzielle Unterstützung möglich ist.
Also was ist jetzt
mit den anderen Paaren und Singles? In Bundesländern wie Rheinland-Pfalz,
Berlin, Bremen, Thüringen und das Saarland werden anteilige
Kosten als Beihilfe für Kinderwunschbehandlungen bei gleich- und verschiedengeschlechtlichen
eheähnlichen Paaren mit Sitz in dem jeweiligen Bundesland übernommen. Jedoch
muss mindestens eine Person weibliche Fortpflanzungsorgane besitzen,
sprich lesbische Paare und verschiedengeschlechtliche Paare sind
inkludiert, sofern sie unfruchtbar sind, und in ihrem jeweiligen
Bundesland einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Bei schwulen
Paaren geht dies nur über Adoption und alleinstehende Frauen
bekommen ebenfalls keine Kostenübernahme.
Chancen auf eine künstliche Befruchtung
Es ist schwer die Erfolgsquote von künstlicher Befruchtung hervorzusagen, da diese abhängig von Faktoren wie Alter der Frau, Ursache der Unfruchtbarkeit, Qualität der Eizellen und Spermien, sowie der allgemeinen Gesundheit der Beteiligten sind. Hier sind allgemeine Durchschnittswerte für die Chancen verschiedener Prozesse.
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Art der künstlichen Befruchtung |
Erfolgschance |
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In-Vitro-Fertilisation (IVF) |
ca. 25–45 % |
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Homologe Insemination (IUI) |
ca. 10–20 % |
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Heterologe Insemination |
ca. 18–25 % |
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Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) |
ca. 30–45 % |
Die Erfolgschance kann nach jedem Versuch steigen.
Risiken einer künstlichen Befruchtung
Künstliche Befruchtung bietet zahlreichen Paaren und Einzelpersonen eine wertvolle Möglichkeit, doch wie bei jedem medizinischen Eingriff, birgt auch die assistierte Reproduktionstechnologie gewisse Risiken. Diese sind aufgelistet wie folgt:
· Fehlgeburten
· Mehrlingsschwangerschaften durch das Einsetzen mehrerer Eizellen
· Frühgeburten durch Mehrlingsschwangerschaften
· Eileiterschwangerschaften
· Ovarielles Überstimulationssyndrom (OHSS) durch Hormonbehandlung
· Risiken bei Vollnarkose
· Blutungen durch Follikelpunktion