Definition: Stealthing
Stealthing bezeichnet das heimliche Beschädigen oder Entfernen eines Kondoms während des Geschlechtsverkehrs ohne Wissen oder Zustimmung des Geschlechtspartners Obwohl dem Geschlechtsverkehr ursprünglich zugestimmt wurde und der Akt somit auf einvernehmlicher Basis begonnen wurde, werden durch das Stealthing die ursprünglichen Bedingungen verändert und die Zustimmung ist somit widerrufen. Es handelt sich damit nicht meht um einen einvernehmlichen Geschlechtsakt.
Grenzen der Einvernehmlichkeit
Beim Stealthing wird die Grenze der Einvernehmlichkeit klar überschritten. Zwar beginnt der Geschlechtsverkehr mit beidseitigem Einverständnis, doch dieses basiert oft auf bestimmten Bedingungen, wie dem gemeinsamen Entschluss, ein Kondom zu verwenden.
Wird das Kondom jedoch heimlich entfernt oder beschädigt, ohne dass der andere Partner davon weiß oder zustimmt, verändert sich die Situation grundlegend. Die Zustimmung bezog sich auf geschützten Sex – nicht auf ungeschützten.
Wichtig zu verstehen:
- Zustimmung ist immer situationsbezogen – sie gilt nur für das, was ausdrücklich vereinbart wurde.
- Wird diese Vereinbarung ohne Rücksprache verändert, liegt keine gültige Zustimmung mehr vor.
- Das stellt einen klaren Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung dar und kann als Übergriff gewertet werden.
Einvernehmlichkeit bedeutet also nicht nur „Ja zum Sex“, sondern „Ja zu den Bedingungen, unter denen er stattfindet“. Werden diese Bedingungen hintergangen, ist das kein einvernehmlicher Akt mehr.
Rechtliche Situation
Die rechtliche Einordnung von Stealthing ist noch nicht in allen Ländern eindeutig geregelt, wird aber zunehmend als Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung erkannt.
In Deutschland gibt es keinen eigenen Straftatbestand für Stealthing, dennoch kann es bereits heute strafrechtlich verfolgt werden – vor allem unter dem § 177 StGB, der sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung regelt.
Wichtig ist: Wenn jemand dem Sex nur unter der Bedingung zustimmt, dass ein Kondom verwendet wird, und diese Bedingung ohne Wissen oder Zustimmung geändert wird, liegt keine wirksame Einwilligung mehr vor. Damit kann der Tatbestand eines sexuellen Übergriffs erfüllt sein.
In der Rechtsprechung gab es bereits Urteile, in denen Stealthing als sexuelle Nötigung gewertet wurde. In bestimmten Fällen – etwa wenn das Kondom gewaltsam entfernt wird oder die Handlung überraschend geschieht – kann sogar der Vorwurf der Vergewaltigung im Raum stehen.
Mögliche Straftatbestände:
- Sexueller Übergriff (§ 177 StGB)
- Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177 StGB) – je nach Situation
- Körperverletzung (§ 223 StGB), z. B. bei gesundheitlichen Folgen
- Versuchte gefährliche Körperverletzung, wenn absichtlich ein Risiko (z. B. HIV) verschwiegen wird
Internationale Entwicklungen:
- In Kalifornien (USA) ist Stealthing mittlerweile ausdrücklich gesetzlich verboten.
- In der Schweiz wurde es in einem Urteil als Vergewaltigung eingestuft.
- Auch in Kanada und Großbritannien wird betont, dass Zustimmung nur dann gilt, wenn alle Bedingungen bekannt sind – wird das Kondom heimlich entfernt, liegt ein sexueller Übergriff vor.
Stealthing kann als sexueller Übergriff bis hin zur Vergewaltigung gewertet werden, da es sich um Geschlechtsverkehr ohne Zustimmung handelt. Entscheidend ist hierbei, dass die ursprüngliche Zustimmung durch die veränderten Bedingungen nicht mehr wirksam ist. Die Einvernehmlichkeit endet, sobald die Bedingungen der Zustimmung ohne Absprache verändert werden, wodurch ein strafbares Verhalten vorliegt.