Definition: Zuhälter
Zuhälter im Wandel der Zeit
Der Ausdruck "Zuhälter" war schon im 15. Jahrhundert bekannt, dort jedoch noch unter einer anderen Bedeutung. Damals beschrieb der Begriff eine außereheliche Beziehung zwischen Mann und Frau. Erst im 19. Jahrhundert ändert sich die Bedeutung hin zu einem Beschützer von Dirnen.3
Um das Jahr 1900 wurde in das Reichsstrafgesetzbuch das Lex Heinze aufgenommen, das für heftige Diskussionen sorgte. In diesem Gesetz wurde die Zuhälterei als Straftat eingeführt und genau beschrieben. Diese Vorschrift betraf nicht nur Zuhälter, sondern auch andere unsittliche Äußerungen und Darstellungen, wie sie etwa im Theater, in Kunst oder in Texten zu finden waren. Die Zensur führte zu Protesten, sodass die Gesetzgeber die Vorschriften abmilderten. Wer als Zuhälter sein Geld verdiente, machte sich schon damals strafbar. Das Strafmaß hing davon ab, ob es dabei zu Gewalttätigkeiten kam und ob auch die eigene Frau sich prostituieren musste. Die Gerichte konnten einen Zuhälter bis zu einem Jahr ins Gefängnis schicken.1
Es kam schon zu einer Verurteilung, wenn der Zuhälter nur das Geld einer Dirne annahm.
Während des Dritten Reichs erhöhten die Nationalsozialisten die Strafe und schickten Verurteilte bis zu fünf Jahre ins Gefängnis.
1973 änderten die Gesetzgeber den Text ein wenig ab und formulierten das Geschlecht neutral, sodass sich auch Frauen strafbar machen. Ebenfalls wurde vermerkt, dass es nicht nur weibliche, sondern auch männliche Prostituierte gibt. Der genaue Gesetzestext steht im §181a des Strafgesetzbuches.4
Welche Funktion hat ein Zuhälter?
Die wichtigste Aufgabe des Zuhälters ist der Schutz der Prostituierten. Oft gehen diese das Verhältnis nur unter Zwang ein. Es gibt auch eine Reihe von Freudenmädchen, die sich ganz bewusst einen Beschützer suchen. Dieser achtet dann darauf, dass die Freier nicht gewalttätig sind und hilft ihnen beim Kassieren des Geldes.
Die Aufgaben eines Zuhälters
Zwar ist der Beruf des Zuhälters illegal, trotzdem gibt es Aufgaben, die zu erfüllen sind. Zunächst einmal hält er sein Gebiet sauber, das heißt, er achtet darauf, dass nur "seine" Frauen tätig sind. Befinden sich Frauen von anderen Zuhältern in seinem Gebiet, geht er dagegen vor, manchmal auch mit Gewalt. Das mindert den Konkurrenzkampf, der sonst unter Prostituierten herrscht. Allerdings kommt es auch unter den Prostituierten eines Zuhälters zu einem Konkurrenzkampf um die Freier.
Für seine Leistungen will der Zuhälter bezahlt werden. Das Geld bekommt er von den Prostituierten. Oft handelt es sich um einen sehr hohen Betrag, sodass die Frauen und Herren pro Tag viele Freier bedienen müssen. Sie zahlen oft auch erst nach einer Gewaltandrohung durch den Zuhälter.
Zu den Aufgaben gehört auch, dass Geld von den Freiern einzutreiben. Immer wieder kommt es vor, dass diese für die Liebesdienste nicht bezahlen wollen.
Sollte ein Freier gewalttätig werden, bieten die Zuhälter den Prostituierten Schutz und vermitteln neue Kunden.1
Zuhälterringe
Zuhälterringe oder Zusammenschlüsse von Zuhältern gehören zum organisierten Verbrechen und betreiben Menschenhandel. Beteiligte an diesen Ringen sprechen Frauen in ihren Heimatländern an und locken sie unter falschen Versprechungen nach Deutschland. Hier werden sie dann zur Prostitution gezwungen. Nicht selten wird die Familie oder die finanzielle Notlage als Druckmittel verwendet, um die Frauen gefügig zu machen.
Die Zuhälterringe sind ähnlich wie die Mafia organisiert. Jeder Mensch in dieser Organisation hat seine Funktion. Einige sprechen Frauen und Männer in ihren Heimatländern an und übergeben sie Zuhältern, die dann in Deutschland und anderen Ländern die weitere Kontrolle übernehmen. Für die Finanzierung der Ringe sorgen die Frauen und Männer, die sich Prostituieren und dafür keine oder nur eine geringe Bezahlung bekommen.5
Rechtliche Betrachtungsweise der Zuhälterei
Wer als Zuhälter arbeitet, muss mit teilweise mehrjährigen Freiheitsstrafen rechnen, da den Prostituierten ihre sexuelle Selbstbestimmung genommen wird. Das Strafmaß entscheidet, ob es sich dabei um ein Vergehen oder um ein Verbrechen handelt. Bleibt das Strafmaß unter drei Jahren, handelt es sich um ein Vergehen, wird der Zuhälter mit mehr als drei Jahren bestraft, ist es ein Verbrechen.6
Die Rechtslage in Deutschland
Diese Handlungen sind illegal
- Wenn der Zuhälter die Prostituierte ausbeutet
- Es kommt zu einer Kontrolle und Überwachung der sexuellen Handlungen
- Der Zuhälter legt genau fest, zu welchem Zeitpunkt, an welchem Ort und in welchem Umfang die sexuellen Handlungen stattfinden müssen
- Es kommt zu Gewaltandrohungen wie Freiheitsberaubung, verbaler oder körperlicher Gewalt, Erpressung oder Einschüchterung
- Es liegt Zwangsprostitution vor
- Anwerben von Frauen in anderen Ländern, Versprechungen und Anreize, um sie zur Prostitution zu zwingen
- Drogenhandel mit Prostituierten
- Die Prostitution erfolgt gewerbsmäßig1
Diese Strafen erwartet der Zuhälter
Der Paragraf 181a legt bei jedem Absatz eine Spanne fest, innerhalb sich der Richter bei der Festlegung des Strafmaßes bewegen kann.
Im Paragraf 181a Absatz 1 erwartet den Zuhälter eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Etwas geringer fallen die Strafen beim Absatz 2 aus. Hier kann der Richter eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängen.
Beim dritten Absatz können sich die Richter entweder an die Strafen vom Absatz eins oder zwei orientieren. Hier spielen die genaue Tat und das Ausmaß eine große Rolle.6
Fazit
Der Zuhälter geht keinem Beruf im eigentlichen Sinne nach, sondern er ist ein Verbrecher, der Frauen in Abhängigkeit hält und diese ausbeutet. Zwar haben Frauen und Männer durch den Zuhälter Vorteile, wie den Schutz vor gewalttätigen Freiern oder regelmäßigere Einkünfte durch das Vermitteln von Kunden. Das soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich Prostituierte in eine gefährliche Abhängigkeit begeben. Eine besonders schwere Form der Zuhälterei ist der Menschenhandel durch Zuhälterringe, der oft damit verbunden ist.
Die Richter können je nach Schwere des Falles Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren verhängen.
Quellen
1Juraforum (2022): Zuhälter - Historie, Definition und Begriff sowie Strafe und Aussagen des Prostituiertengesetzes.
Online verfügbar unter: https://www.juraforum.de/lexikon/zuhaelter, zuletzt geprüft am 28.07.2022
2openthesaurus (o.J.): Zuhälter.
Online verfügbar unter: https://www.openthesaurus.de/synonyme/Zuh%C3%A4lter#:~:text=Zuh%C3%A4lter%20%2D%20Synonyme%20bei%20OpenThesaurus&text=Zuh%C3%A4lter%20(Hauptform)%20%C2%B7%20Besch%C3%Bctzer%20(,Schutzengel%20%C2%B7%20Louis%20(ugs.)%20., zuletzt geprüft am 27.0.2022
3Kluge, F. (o.J.). Ethymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, zuletzt geprüft am 27.07.2022
4Spiegel (1973): Kesse Väter.
Online verfügbar unter: https://www.spiegel.de/politik/kesse-vaeter-a-8c8167d4-0002-0001-0000-000042001213, zuletzt geprüft am 27.07.2022
5Spitzer, S. & Thie, J. (2021): Prostitution. Diakonie.
Online verügbar unter: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/prostitution, zuletzt geprüft am 27.07.2022
6Anwalt.org (2022): Zuhälterei - Der Straftatbestand des § 181 a StGB.
Online verfügbar unter: https://www.anwalt.org/zuhaelterei/, zuletzt geprüft am 27.07.2022