Definition: Zuhälter

Der Begriff kommt von zuhalten, gemeint ist damit im engeren Sinne ein Mensch, der zu dem anderen hält und ihm den Rücken stärkt. Dabei handelt es sich nicht um ein Eltern-Kind-Verhältnis oder die Beziehung in einer Ehe. In Zusammenhang mit Prostitution ist ein Mann oder eine Frau gemeint, welche den Prostituierten Kunden bringt und dafür eine entsprechende Entlohnung erhält. Handelt es sich bei einem Zuhälter um eine Frau, dann betreiben diese meist Bordelle. Der umgangssprachliche Begriff dafür ist Puffmutter.
Zuhälter haben normalerweise ein festgelegtes Gebiet, indem Sie tätig sind. Dabei handelt es sich meist um einen Abschnitt im Rotlichtbezirk oder auf dem Straßenstrich. Unter den Zuhältern ist es üblich, dass diese nur innerhalb des Gebiets arbeiten, ein wildern in anderen Bezirken führt oft zu Rivalitätskämpfen, die durchaus auch gewalttätig sein können.
Das Internet hat auch die Tätigkeit der Zuhälter verändert. Viele Prostituierte haben eine Internetseite und bieten darüber ihre Dienste an, benötigen also keinen Zubringer von Kundschaft. Viele Zuhälter arbeiten nebenbei noch als Drogendealer. Viele Prostituierte sind drogensüchtig und bekommen Heroin, Kokain, Methamphetamin oder andere Substanzen über ihren Zuhälter. Dies erhöht die Abhängigkeit.
Ein Zuhälter übt häufig Gewalt aus, um Prostituierte zur Durchführung ihres Dienstes zu zwingen und/oder um Geld von ihnen zu bekommen.

Zuhälter im Wandel der Zeit

Der Ausdruck "Zuhälter" war schon im 15. Jahrhundert bekannt, dort jedoch noch unter einer anderen Bedeutung. Damals beschrieb der Begriff eine außereheliche Beziehung zwischen Mann und Frau. Erst im 19. Jahrhundert ändert sich die Bedeutung hin zu einem Beschützer von Dirnen.3

Um das Jahr 1900 wurde in das Reichsstrafgesetzbuch das Lex Heinze aufgenommen, das für heftige Diskussionen sorgte. In diesem Gesetz wurde die Zuhälterei als Straftat eingeführt und genau beschrieben. Diese Vorschrift betraf nicht nur Zuhälter, sondern auch andere unsittliche Äußerungen und Darstellungen, wie sie etwa im Theater, in Kunst oder in Texten zu finden waren. Die Zensur führte zu Protesten, sodass die Gesetzgeber die Vorschriften abmilderten. Wer als Zuhälter sein Geld verdiente, machte sich schon damals strafbar. Das Strafmaß hing davon ab, ob es dabei zu Gewalttätigkeiten kam und ob auch die eigene Frau sich prostituieren musste. Die Gerichte konnten einen Zuhälter bis zu einem Jahr ins Gefängnis schicken.1

Es kam schon zu einer Verurteilung, wenn der Zuhälter nur das Geld einer Dirne annahm.

Während des Dritten Reichs erhöhten die Nationalsozialisten die Strafe und schickten Verurteilte bis zu fünf Jahre ins Gefängnis.

1973 änderten die Gesetzgeber den Text ein wenig ab und formulierten das Geschlecht neutral, sodass sich auch Frauen strafbar machen. Ebenfalls wurde vermerkt, dass es nicht nur weibliche, sondern auch männliche Prostituierte gibt. Der genaue Gesetzestext steht im §181a des Strafgesetzbuches.4

Welche Funktion hat ein Zuhälter?

Die wichtigste Aufgabe des Zuhälters ist der Schutz der Prostituierten. Oft gehen diese das Verhältnis nur unter Zwang ein. Es gibt auch eine Reihe von Freudenmädchen, die sich ganz bewusst einen Beschützer suchen. Dieser achtet dann darauf, dass die Freier nicht gewalttätig sind und hilft ihnen beim Kassieren des Geldes.


Die Aufgaben eines Zuhälters

Zwar ist der Beruf des Zuhälters illegal, trotzdem gibt es Aufgaben, die zu erfüllen sind. Zunächst einmal hält er sein Gebiet sauber, das heißt, er achtet darauf, dass nur "seine" Frauen tätig sind. Befinden sich Frauen von anderen Zuhältern in seinem Gebiet, geht er dagegen vor, manchmal auch mit Gewalt. Das mindert den Konkurrenzkampf, der sonst unter Prostituierten herrscht. Allerdings kommt es auch unter den Prostituierten eines Zuhälters zu einem Konkurrenzkampf um die Freier.

Für seine Leistungen will der Zuhälter bezahlt werden. Das Geld bekommt er von den Prostituierten. Oft handelt es sich um einen sehr hohen Betrag, sodass die Frauen und Herren pro Tag viele Freier bedienen müssen. Sie zahlen oft auch erst nach einer Gewaltandrohung durch den Zuhälter.

Zu den Aufgaben gehört auch, dass Geld von den Freiern einzutreiben. Immer wieder kommt es vor, dass diese für die Liebesdienste nicht bezahlen wollen.

Sollte ein Freier gewalttätig werden, bieten die Zuhälter den Prostituierten Schutz und vermitteln neue Kunden.1


Zuhälterringe

Zuhälterringe oder Zusammenschlüsse von Zuhältern gehören zum organisierten Verbrechen und betreiben Menschenhandel. Beteiligte an diesen Ringen sprechen Frauen in ihren Heimatländern an und locken sie unter falschen Versprechungen nach Deutschland. Hier werden sie dann zur Prostitution gezwungen. Nicht selten wird die Familie oder die finanzielle Notlage als Druckmittel verwendet, um die Frauen gefügig zu machen.

Die Zuhälterringe sind ähnlich wie die Mafia organisiert. Jeder Mensch in dieser Organisation hat seine Funktion. Einige sprechen Frauen und Männer in ihren Heimatländern an und übergeben sie Zuhältern, die dann in Deutschland und anderen Ländern die weitere Kontrolle übernehmen. Für die Finanzierung der Ringe sorgen die Frauen und Männer, die sich Prostituieren und dafür keine oder nur eine geringe Bezahlung bekommen.5

Rechtliche Betrachtungsweise der Zuhälterei

Wer als Zuhälter arbeitet, muss mit teilweise mehrjährigen Freiheitsstrafen rechnen, da den Prostituierten ihre sexuelle Selbstbestimmung genommen wird. Das Strafmaß entscheidet, ob es sich dabei um ein Vergehen oder um ein Verbrechen handelt. Bleibt das Strafmaß unter drei Jahren, handelt es sich um ein Vergehen, wird der Zuhälter mit mehr als drei Jahren bestraft, ist es ein Verbrechen.6


Die Rechtslage in Deutschland

Der Strafbestand ist im §181a erfasst. Dieser legt für einen Zuhälter eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren fest. Der genannte Paragraf gehört zum Sexualstrafrecht und deckt mehrere strafbare Handlungen ab.
Der erste Absatz legt fest, dass sich Zuhälter strafbar machen, wenn sie andere Personen, die sich prostituieren, ausbeuten. Der Begriff "Ausbeutung" wird durch den Paragrafen genau definiert. Wenn eine Person einen anderen Menschen durch Druck (Erpressung, Einschüchterung, Gewalt, Freiheitsentzug) zu sexuellen Handlungen zwingt, ist dies erfüllt und führt zu einer entsprechenden Bestrafung.
Der §181a Absatz 2 befasst sich mit der Überwachung von Personen bei der Prostitution, um sich dadurch einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Überwachung umfasst Zeit, Ort und Ausmaß der sexuellen Dienstleistung. Strafbar macht sich außerdem, wer geeignete Maßnahmen trifft, um Personen daran zu hindern, die Prostitution aufzugeben. In diesen Fällen ist die sexuelle Selbstbestimmung stark eingeschränkt oder nicht vorhanden.
Übt der Zuhälter diese Kontrolle nur einmal aus, ist das noch keine Zuhälterei. Die illegalen Handlungen müssen häufiger vorkommen, damit es zu einem Straftatbestand wird.
Der Absatz 2 hält außerdem fest, dass sich ein Zuhälter strafbar macht, wenn dieser die wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit eines Menschen einschränkt.
Der Zuhälter fördert außerdem die gewerbsmäßige Ausübung der Prostitution. Dies ist erfüllt, wenn das Gericht die Gewerbsmäßigkeit des Zuhälters nachweist.
Nicht unerwähnt bleiben soll der Absatz 3 des Paragrafen 181a. Dieser erwähnt explizit die Ehe und dass auch dort eine durch zwang ausgeführte Prostitution verboten ist. Es hilft also einem Zuhälter nichts, wenn dieser mit seinem Opfer verheiratet ist.6

Diese Handlungen sind illegal

Das Strafgesetzbuch legt genau fest, für welche Handlungen der Zuhälter eine Strafe bekommt:
  • Wenn der Zuhälter die Prostituierte ausbeutet
  • Es kommt zu einer Kontrolle und Überwachung der sexuellen Handlungen
  • Der Zuhälter legt genau fest, zu welchem Zeitpunkt, an welchem Ort und in welchem Umfang die sexuellen Handlungen stattfinden müssen
  • Es kommt zu Gewaltandrohungen wie Freiheitsberaubung, verbaler oder körperlicher Gewalt, Erpressung oder Einschüchterung
  • Es liegt Zwangsprostitution vor
  • Anwerben von Frauen in anderen Ländern, Versprechungen und Anreize, um sie zur Prostitution zu zwingen
  • Drogenhandel mit Prostituierten
  • Die Prostitution erfolgt gewerbsmäßig1

Diese Strafen erwartet der Zuhälter

Der Paragraf 181a legt bei jedem Absatz eine Spanne fest, innerhalb sich der Richter bei der Festlegung des Strafmaßes bewegen kann.

Im Paragraf 181a Absatz 1 erwartet den Zuhälter eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Etwas geringer fallen die Strafen beim Absatz 2 aus. Hier kann der Richter eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängen.

Beim dritten Absatz können sich die Richter entweder an die Strafen vom Absatz eins oder zwei orientieren. Hier spielen die genaue Tat und das Ausmaß eine große Rolle.6

Fazit

Der Zuhälter geht keinem Beruf im eigentlichen Sinne nach, sondern er ist ein Verbrecher, der Frauen in Abhängigkeit hält und diese ausbeutet. Zwar haben Frauen und Männer durch den Zuhälter Vorteile, wie den Schutz vor gewalttätigen Freiern oder regelmäßigere Einkünfte durch das Vermitteln von Kunden. Das soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich Prostituierte in eine gefährliche Abhängigkeit begeben. Eine besonders schwere Form der Zuhälterei ist der Menschenhandel durch Zuhälterringe, der oft damit verbunden ist.

Die Richter können je nach Schwere des Falles Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren verhängen.

Quellen

1Juraforum (2022): Zuhälter - Historie, Definition und Begriff sowie Strafe und Aussagen des Prostituiertengesetzes.
Online verfügbar unter: https://www.juraforum.de/lexikon/zuhaelter, zuletzt geprüft am 28.07.2022

2openthesaurus (o.J.): Zuhälter.
Online verfügbar unter: 
https://www.openthesaurus.de/synonyme/Zuh%C3%A4lter#:~:text=Zuh%C3%A4lter%20%2D%20Synonyme%20bei%20OpenThesaurus&text=Zuh%C3%A4lter%20(Hauptform)%20%C2%B7%20Besch%C3%Bctzer%20(,Schutzengel%20%C2%B7%20Louis%20(ugs.)%20., zuletzt geprüft am 27.0.2022

3Kluge, F. (o.J.). Ethymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, zuletzt geprüft am 27.07.2022

4Spiegel (1973): Kesse Väter.
Online verfügbar unter: https://www.spiegel.de/politik/kesse-vaeter-a-8c8167d4-0002-0001-0000-000042001213, zuletzt geprüft am 27.07.2022

5Spitzer, S. & Thie, J. (2021): Prostitution. Diakonie.
Online verügbar unter: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/prostitution, zuletzt geprüft am 27.07.2022 

6Anwalt.org (2022): Zuhälterei - Der Straftatbestand des § 181 a StGB.
Online verfügbar unter: https://www.anwalt.org/zuhaelterei/, zuletzt geprüft am 27.07.2022

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